In der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2015 ging es unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes vor allem um die weitere Errichtung einer Geschwindigkeitsanzeigenanlage bzw. eines Blitzers im Bereich der Seestraße. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob die Stadt Überlingen als Amt für öffentliche Ordnung nach wie vor dazu bereit wäre, die Installations- und Betriebskosten einer Blitzeranlage zu übernehmen.
In den Jahren 2006 und 2012 hatte sich der jeweilige Gemeinderat gegen eine stationäre Messanlage entschieden (siehe hier). Das Thema „Geschwindigkeitsbeschränkungen B 31 alt“ wird in diesem Forum seit seiner Gründung vor sieben Jahren immer wieder rege diskutiert.
Ausgabe 2015, Nr. 51/52/53: