Projekt: Kulturwerk am See in Sipplingen – Teil 2
In „Projekt: Kulturwerk am See“ – (Teil 1, März 2017) legte ich die grundsätzliche Idee eines Gemeinde-Engagements aktiver Bürgerinnen und Bürger mit der Gründung eines Kulturhauses dar, inklusive Nutzungsmöglichkeiten, Standort, Aufgaben eines Kulturbeirats und einer möglichen Finanzierung des gesamten Projekts.
Leitgedanke war und ist:
- Wie gestalten wir nachhaltig unsere gemeinsame Zukunft in Sipplingen?
- Was heißt „dem Gemeinwohl verpflichtet“?
In Teil 2 erfolgt hier eine Modifikation des Konzepts. Aus dem Kulturwerk am See wird gleichzeitig auch ein kommunikativ-soziales Kraftwerk vieler Köpfe und Hände in Sipplingen. Das betrifft vor allem die Eigentumsfrage, die Rechtsform, die Kooperationschancen, die Realisierungsbedingungen und die Zweckerweiterung.
1. Notwendige Vorbemerkung zur Modifikation des Konzept
Was ist zwischen März und Oktober 2017 passiert?
Im März 2017 veröffentlichte ich meinen Vorschlag „Kulturwerk am See“, zuerst schriftlich gerichtet an die beiden Bürgermeister-Kandidaten (Frau Sonntag und Herrn Gortat im Rahmen des Wahlkampfs) und an alle Mitglieder des Gemeinderats, dann im Internet an alle Bürgerinnen und Bürger (www.forum-sipplingen.de). Es gab zahlreiche positive Reaktionen aus der Bevölkerung, im direkten Gespräch, telefonisch und schriftlich per Mail. Auch der neu gewählte Bürgermeister Gortat fand die Idee sehr gut und sicherte mir seine Unterstützung zu. Sowohl dem Gemeinderat als auch einzelnen Personen und Fraktionen bot ich zusätzlich das direkte Gespräch an. Drei Gemeinderäte nutzten dieses Angebot.
Nach seiner Amtseinführung als neuer Bürgermeister im Juli kam es zum ausführlichen Gespräch mit Herrn Gortat. Sinngemäß war seine Position: Bevor er die wichtige Idee des Kulturwerks auf die offizielle Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung nehmen werde, wolle er in einer nicht-öffentlichen Sitzung darüber reden.
Bisher hatten keine weiteren Gemeinderatsmitglieder das direkte Gespräch mit mir gesucht, obwohl es einige Gelegenheiten gegeben hätte. Offensichtlich gab und gibt es von einer deutlichen Mehrheit des Gemeinderats von vorn herein eine skeptische bis offen ablehnende Haltung zum Kulturwerk am See in Sipplingen. Für mich deshalb sehr befremdlich, da es bisher weder einen Informationsaustausch noch inhaltliche Diskussionen gab. Man ist einfach dagegen, weil man gegen alles Neue ist oder man unterstellt, bewusst oder unbewusst, dem anderen alles Mögliche – reine Geschäftsinteressen, vorgeschobene, unaufrichtige Motive und ähnliches. Inwieweit es sich hier um Projektionen von verschiedenen Seiten handelt, will ich nicht näher beleuchten. Auch vom „Schutz der örtlichen Gastronomie am See“ ist die Rede. Welcher Privatmann und seine Gewinnaussichten sollen hier durch den Gemeinderat „geschützt“ werden? Ich will mich an möglichen Spekulationen auf diesen Ebenen nicht beteiligen. Jedenfalls stehe ich als Neu-Sipplinger für das offene Wort und eine Gradlinigkeit der nachprüfbaren Argumente.
Mit Herrn Gortat kam ich Ende August – bei dieser erst einmal schwierigen Ausgangslage im Gemeinderat – überein, dass wir das Thema nicht auf die offizielle Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im September nehmen sollten.Vorher wolle der Gemeinderat andere „kulturelle Möglichkeiten wie z.B. den Rathauskeller“ prüfen. Diese vorab enorme Skepsis seitens der Mehrheit des Gemeinderats hat mich zur Modifikation meines Vorschlags bewogen. Ich will es bewusst positiv interpretieren, insofern steckt auch im Gegenteil einer Position ein Schuss Gutes und Wahres. Vielleicht finden wir doch einen offenen Weg gemeinsamer Diskussion, sorgen für Transparenz von Entscheidungen und lassen uns leiten vom steuernden Motiv der Solidarität und der Nachhaltigkeit für Sipplingen?
2. Zweckerweiterung
In „Kulturwerk am See“, Teil 1“ hatte ich geschrieben:
„Geschaffen werden soll ein attraktiver Treffpunkt, ein kommunikatives Netzwerk, das ganz unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt.
Die Spanne kann reichen von regelmäßigen Musikwettbewerben aus den Bereichen Popkultur, Klassik und Jazz, über Blasmusik der besonderen Art, Kleinkunst, Open-Air-Kino im Sommer, dem literarischen Bodensee-Gespräch bis hin zu einem schönen Sankt-Martinsfest für Kinder, einem besonderen Weihnachtsabend für Senioren am See oder einem gut organisierten schulpolitischen Gedankenaustausch für Eltern. Der zu gestaltende Kulturraum ist offen für zahlreiche Möglichkeiten. Das handlungsleitende Motiv heißt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Artikel 14.2 des Grundgesetzes)“.
Dazu stehe ich weiterhin in vollem Umfang!
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Es geht hier nicht einfach um einen Kulturhaus mit einem Programm von Wenigen für Wenige. Zentral ist vielmehr die Gestaltung des Möglichkeitsraums für viele Bürgerinnen und Bürger. Kulturarbeit mit hoher Qualität erstreckt sich auf alle Künste ohne Vorbehalt, durchaus auch mit lokalem Bezug und überregionaler Anziehungskraft. Ein kommunikativ-soziales Kraftwerk ist ein Ort der lebendigen Begegnung. Geistigen und sozialen Raum schaffen, ein Beziehungs- und Tätigkeitsnetz entfalten, heißt auch tatsächlich über materielle Räumlichkeiten auf hohem Niveau zu verfügen. Neben dem Kulturprogramm kann man hier einfach ankommen, ohne etwas Bestimmtes zu wollen: schwätzen, träumen, entspannen, in die Sonne blinzeln, es sich gut gehen lassen. Sipplingen braucht meines Erachtens solch einen Ort in bester Lage! Dies gilt gleichermaßen für Jung und Alt. Es geht um Kooperation, Teilhabe und Solidarität – kulturell, sozial, politisch-kommunikativ, das Gegenteil von Ausgrenzung und Angst. Es geht positiv um ein Stück „Gemeinwohl-Ökonomie“.Und wir haben es selbstbestimmt in der Hand. Wir brauchen für die Gestaltung einer nachhaltigen lebenswerten Zukunft wahrhaftige „Mutbürger“ mit Herz und Verstand.
Zu bedenken ist auch der wirtschaftliche Faktor: Hier entstehen Vollzeit- und Teilzeit-Arbeitsplätze, direkt in Sipplingen! Gastronomie & Kultur gehen Hand in Hand. Wir können selbst die Preise bestimmen und die Kooperationsformen beeinflussen. Kultur im sozialen Kraftwerk Sipplingen ist nicht abhängig von staatlichen Zuschüssen und Bettelbriefen (wie Land auf und ab üblich). Gastronomie-Gewinne finanzieren Kulturveranstaltungen weitgehend mit! Wir investieren in uns selbst.
Ein möglicher zusätzlicher Geschäftszweig könnte auch sein: Sipplinger Wochenmarkt in den Sommermonaten mit einem Angebot aus lokalen / regionalen / ökologisch erzeugten Produkten. Direkt am See günstig einkaufen und das Leben genießen!
3. Eigentumsfrage und Rechtsform
Wir gründen eine „Kultur-Genossenschaft“ Sipplingen e.G. (Seit der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes 2006 ist dies auch für soziale und kulturelle Zwecke möglich.) Es geht gerade nicht darum, einen alleinigen Investor zu finden, der das Kapital beschafft, die Verantwortung trägt und die Gewinne für sich maximiert. Die Mitglieder der Kulturgenossenschaft geben sich eine Satzung, beschaffen das notwendige Kapital und in der Generalversammlung werden zu allen wichtigen Punkten Richtungsentscheidungen getroffen, auch über die Besetzung eines Vorstands, die Einstellung eines Geschäftsführers und die Gewinnverwendung. Der Gründungsprozess ist nicht schwierig, sondern formell einwandfrei im Genossenschaftsgesetz geregelt.
Der springende Punkt: Woher kommt das Kapital? Wie schaffen wir es, dass das Projekt auf zahlreichen Schultern ruht und eine große aktive Bürgerbeteiligung ermöglicht?
Hier eine Modellrechnung:
Nehmen wir an, dass wir 600.000.- Euro zur Errichtung des Kulturhauses brauchen – dabei gehe ich schon von hart kalkulierten Preisen/auch zumTeil EK-Preisen der lokalen Gewerbetreibenden als unterstützende Weitergabe und einer effizienten Kontrolle der Bauleistungen aus.
- 10 Mitglieder gründen, jeder zahlt 60.000.- Euro und erwirbt damit 10% der Geschäftsanteile.
- 20 Mitglieder gründen, jeder zahlt 30.000.- Euro und erwirbt damit 5% der Geschäfts- und Stimmanteile. Der Mindestpflichtteil als 1 Geschäftsteil beträgt 6000.- Euro. Zahlreiche Varianten sind denkbar.
Kein Mitglied sollte mehr als 10% der Geschäftsanteile besitzen, um den Macht- und Entscheidungseinfluss zu begrenzen. (Dennoch: Ohne Vertrauens-Vorschuss in das Gelingen eines Projekts geht gar nichts. Reine Bedenkenträger in der warmen Stube haben noch nie etwas Sinnvolles bewegt.)
Geschäftsanteile können als Kapitaleinlage, Sacheinlage und als Arbeitsleistungen erworben werden.
Mehrere Beispiele zur Illustration:
Frau B: Sie wird Mitglied und zahlt 36.000.- Euro auf das Konto der Kulturgenossenschaft ein, sie erwirbt damit 6 Geschäftsanteile bzw. 6 Stimmrechte.
Herr W: Er zahlt 6.000.- Euro ein und erbringt Arbeitsleistungen im Wert von 6.000.- ; er erwirbt damit 2 Geschäftsanteile/ Stimmanteile.
Herr M: Er bringt Sacheinlagen im Wert von 52.000 Euro, erwirbt 8 Geschäftsanteile und gibt für 4.000.- Euro der Kulturgenossenschaft ein längerfristiges Darlehen.
Frau R: Sie erwirbt aus Altersgründen nur einen Anteil von 6.000.- Euro ist aber zusätzlich bereit der Kulturgenossenschaft ein Darlehen für 20.000.- Euro für 3 Jahre zu geben.
Auch die Gemeinde Sipplingen als öffentliche Körperschaft kann Mitglied werden und bis zu 10% der Geschäftsanteile erwerben, z.B. durch eine Kapitaleinlage von 60.000.- Euro.
Die Rohbaufirma berechnet für den gesamten Rohbau den günstigen Festpreis von 120.000.- Euro. Als solidarische Unterstützung gewährt sie 10% Sonderrabatt. Rohbauer unterstützen die Feinheit der Kultur!
Die Kulturgenossenschaft erhält von mehreren lokalen Gewerbetreibenden die Zusage, dass die EK-Preise für das benötigte Material weitergegeben werden.
Den Mitgliedern gehört das Kulturwerk mit allen Gestaltungsoptionen! Die Gemeinde Sipplingen unterstützt dieses Bürger-Engagement und stellt entsprechend das Grundstück am See per Erbpachtvertrag zur Verfügung. Als Standort für das Kulturwerk wird derzeit favorisiert: Direkt im Anschluss an das Westhafen-Gebäude gen Osten hin, ein Areal von ca. 500 qm.
Eine Mitgliedschaft kann gekündigt werden, jedoch in der Gründungs- und Aufbauphase nicht innerhalb von 3 Jahren. Sonderfälle regelt die Satzung.
(Alternativ zur Rechtsform einer Genossenschaft könnte auch die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH näher geprüft werden. Derzeit favorisiere ich allerdings die Gründung einer Kultur-Genossenschaft e.G.)
4. Realisierungsphasen und Zeitplan
Als Einstieg könnte im Dezember 2017 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung stattfinden: „Projekt: Kulturwerk am See als soziales Kraftwerk in Sipplingen“.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen. Die Veranstaltung wird im wöchentlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde durch den Bürgermeister bekannt gegeben. Alle Diskussionspapiere werden im Internet zur Verfügung gestellt. Ich werde als Initiator das Projekt ausführlich präsentieren. Anschließend erfolgt eine Diskussion der vorgetragenen Ideen und Einschätzungen. Alternativ kann das – inzwischen doch in seinen Grundzügen bekannte Projekt – direkt im Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung besprochen werden.
Eine kleine Initiativgruppe bereitet einen Satzungsentwurf für die Gründung der Kulturgenossenschaft Sipplingen e.G. vor und nimmt offiziell Verhandlungen mit der Gemeinde zur Realisierung des Projekts auf. Im Januar/Februar 2018 steht das Projekt in der dann aktuellen Form – unter Einarbeitung von Kritiken und Veränderungswünschen – auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Sollte es eine positive Richtungsentscheidung geben, wird zügig die Gründung der Kulturgenossenschaft vorbereitet.
Im März Gründung der Kulturgenossenschaft Sipplingen e.G. durch mindestens 7 Mitglieder (rechtlich sind nur 3 vorgeschrieben). Weitere Mitglieder werden nach der Initialzündung in den nächsten Wochen und Monaten hinzukommen.
März bis Mai 2018 Klärung verschiedener baurechtlicher und verfahrenstechnischer Probleme durch die Gemeinde unter Einbeziehung mehrerer Behörden aus dem Bodenseekreis/Landratsamt. Das Planungsrecht liegt bei der Gemeinde unter Federführung des Bürgermeisters. In dieser Phase erfolgt eine enge Zusammenarbeit der Kulturgenossenschaft mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat. Parallel wird ein Bauantrag zur Errichtung des Kulturhauses vorbereitet.
Zu meiner Person:
- Dr. Michael Miller, Am Schallenberg 2a in Sipplingen
- Aktives Mitglied der Musikkapelle Sipplingen
- Direktor a.D. am hessischen Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
- Langjährige Erfahrungen im Bereich Kulturorganisation & Gastronomie
Kontakt:
- Festnetz: 07551-8329421
- Handy: 0177-2640495
- Mail: mi.miller@web.de
Klasse! Ein zeitgemäßer und notwendiger Ansatz! Als Unternehmensberater und Musiker aus dem Überlinger Raum begeistert mich diese zukunftsweisende Initiative für Sipplingen und den Bodenseeraum sehr. Wir brauchen solche Orte der Begegnung…
Danke für die begeisterten Worte. Es geht im Kern um die bewusste Gestaltung des kulturellen und sozialen Raums durch die Bürgerinnen und Bürger selbst. Ein Stück gelebte Gemeinwohl-Ökonomie; Überwindung der vielschichtigen, aber meist kleinkarierten Egoismen hin zu einem feinen Individualismus, der Kooperation und Solidarität schätzt. Gerne mitmachen!