Gründung der „Initiative für Bürgerbeteiligung“

Viele Bürger wünschen sich von den Verwaltungsorganen unserer Gemeinde mehr Transparenz und Bürgernähe, insbesondere bei wichtigen Planungen und Vorhaben. Einzelpersonen und kleinen Interessensgemeinschaften ist es rechtlich kaum möglich, diese eigentlich selbstverständlichen Merkmale moderner Kommunalpolitik einzufordern oder bei Entscheidungsprozessen direkt mitzuwirken. Zurück bleiben oft das Gefühl der Ohnmacht und Politikverdrossenheit. Obwohl unsere Gesetze neben den Wahlen noch weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vorsehen, scheitert die Umsetzung oft an Rechtsunklarheiten und Verfahrenshemmnissen (z. B. am hohen Unterstützerquorum, siehe weiter unten).


Die offene und unabhängige Informations- und Diskussionsplattform Forum Sipplingen ist „nur“ eine zeitgemäße technische Einrichtung, die über keinerlei demokratische Legitimation verfügt und somit auch nicht politisch agieren kann. Daran wird sich auch nichts ändern.

Die „Initiative für Bürgerbeteiligung“ greift aktiv in das kommunalpolitische Geschehen ein.

Die Bürger der Gemeinde Sipplingen können diese Initiative durch Unterschriften dazu legitimieren, Bürgerbeteiligung zu bestimmten Angelegenheiten zu erwirken. Dabei hängt es jeweils von den Bedürfnissen und der Anzahl der Unterzeichner ab, zu welchem Sachthema und in welcher Form die Bürgerbeteiligung stattfinden soll.

Mit zunehmender Erfahrung und einem immer dichteren Netzwerk potentieller Unterstützer wird es den Initiatoren zukünftig leichter fallen, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Selbstverständlich bleibt es unseren Verwaltungsorganen unbenommen, mit einer bürgernahen Politik dazu beizutragen, dass diese Initiative möglichst selten bemüht wird.

Die Ansprechpersonen dieser Bürgerinitiative sind vorläufig Jürgen Straub (siehe Impressum) und Andreas Zumbrock. Selbstverständlich sollen bei verschiedenen Themen auch andere engagierte Personen diese Funktion übernehmen.


Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten (rechtliche Grundlagen)

Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.” (Art. 20 Abs. 2 GG)

Aus der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg:

(GemO, 1. Teil: Wesen und Aufgaben der Gemeinde, 3. Abschnitt: Einwohner und Bürger)

Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/-innen in Angelegenheiten der Gemeinde
(neben den Wahlen)
Erforderlicher Unterschriftenanteil
(in Prozent)
Erforderliche Unterschriftenzahl
(bei 1750 Bürger/-innen)
§ 20 Unterrichtung der Einwohner 0% 0 (Pflichthandlung)
§ 20a GemO: Bürgerversammlung 10% 175
§ 20b GemO: Bürgerantrag 3% 53
§ 21 GemO: Bürgerentscheid, Bürgerbegehren 10% 175

7 Gedanken zu „Gründung der „Initiative für Bürgerbeteiligung““

  1. Umfrage: Bürger wollen sich an Politik beteiligen

    [...] Eine große Mehrheit der deutschen Bevölkerung (81 Prozent) wünscht sich mehr Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten im politischen Prozess. Gleichzeitig sind 60 Prozent der Befragten bereit, sich über den Gang zur Wahlurne hinaus in Form von Bürgerbegehren, Diskussionsforen oder Anhörungen aktiv in Entscheidungen einzubringen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Meinungsumfrage der Bertelsmann Stiftung.

    Der Wunsch nach größerer Beteiligung findet sich bei allen Altersgruppen und wächst mit zunehmender Lebenserfahrung. Während unter den Jüngeren immerhin 74 Prozent mehr Mitsprache fordern, sind es in der Gruppe der 50- bis 64-jährigen sogar 90 Prozent. Besonders erstaunlich ist es, dass sich auch unter den Nichtwählern eine überwältigende Mehrheit (89 Prozent) für mehr Bürgerbeteiligung ausspricht.

    Unter den Bevölkerungsgruppen, die sich aktiv in den Prozess der politischen Willensbildung durch Bürgerbegehren oder Anhörungen einbringen wollen, liegen wiederum die Älteren unter den Befragten mit 70 Prozent vorn. Bei den Anhängern politischer Parteien führen Bündnis 90/ Die Grünen mit 75 Prozent vor den SPD-Anhängern (62 Prozent) und den CDU-Sympathisanten (53 Prozent).

    (Pressemeldung der Bertelsmann Stiftung, 20. März 2011)

  2. Mehr direkte Demokratie wagen

    Stuttgart – Das zentrale Markenzeichen der künftigen grün-roten Landesregierung soll mehr direkte Demokratie sein. „Wir wollen gemeinsam mit den Menschen das Land gestalten“, kündigte am Freitag Nils Schmid, der Verhandlungsführer der SPD an. Damit lösen die Koalitionäre ein zentrales Wahlversprechen ein. […]

    Kretschmann kündigte an, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Landkreisebene eingeführt werden sollen. In den Kommunen sollen die Hürden für Bürgerbeteiligungen gesenkt und die Themenspektren ausgeweitet werden. Grüne und SPD denken außerdem an neue Formen der Bürgerbeteiligung. Bürger sollen nicht länger in der „Bittstellerposition“ verharren, sondern in Planungsverfahren besser eingebunden werden. […]

    (STUTTGARTER ZEITUNG, 8. April 2011)

  3. Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg 2011-2016, S. 61-62:

    Mehr Demokratie in den Kommunen

    Die Städte und Gemeinden im Land sind die Orte, in denen die Stärken der Demokratie erlebt werden können. Hier erfahren die Bürgerinnen und Bürger, dass gesellschaftliches Engagement für eine Kommune von Vorteil ist und das Zusammenleben fördert. Hier entscheidet sich, ob die Menschen gerne in Baden-Württemberg leben.

    Deswegen wollen wir die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene stärken und bürgerfreundlicher gestalten. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sollen der Themenkatalog erweitert, die Frist verlängert und die Quoren abgesenkt werden. Auch auf Landkreisebene werden wir diese Verfahren einführen, ebenso die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte.

    Wir wollen, dass die jungen Menschen in Baden-Württemberg positive Erfahrungen mit den demokratischen Mitwirkungsrechten machen. Deshalb befürworten wir, dass die Jugendgemeinderäte ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat erhalten und sich finanziell selbst verwalten. Bereits im Alter von 16 Jahren soll bei den Kommunalwahlen das aktive Wahlrecht ausgeübt werden können.

    Stärker einbinden wollen wir auch die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie sind Teil unserer Gesellschaft und sie sollen mitentscheiden, was vor Ort geschieht. Wir werden uns daher auf Bundesebene dafür stark machen, dass auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger das aktive und passive Kommunalwahlrecht erhalten.

    Die Arbeit in den kommunalen Gremien soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Deshalb wollen wir es künftig den Gemeinden und Landkreisen freistellen, die Sitzungen der Ausschüsse auch bei Vorberatungen öffentlich abzuhalten. Die Verteilung der Mandate und Ausschusssitze soll durch eine Veränderung des Auszählverfahrens das Wahlergebnis künftig gerechter widerspiegeln (Abschaffung von d´Hondt).

    Die Kreistagswahlen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Anteil der erfolgreichen Kandidaturen von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Beigeordneten zunimmt. Derzeit üben gut 30 Prozent der Kreistagsmitglieder gleichzeitig ein kommunales Wahlamt aus, rund ein Viertel als Bürgermeister. Wir wollen zum einen prüfen, wie sich diese starke kommunale Prägung der Kreistage auf die Wahrnehmung der kreisübergreifenden Aufgaben und der nach der Verwaltungsreform deutlich gewachsenen staatlichen Zuständigkeiten der Kreistage auswirkt. Zum anderen soll hinterfragt werden, ob der Interessenkonflikt zwischen der Aufgabenwahrnehmung im Kreistag durch Inhaber kommunaler Wahlämter und der kommunalen Rechtsaufsicht durch die Landratsämter Veranlassung für eine Gesetzesänderung gibt. […]

  4. Bürgerentscheide

    Formale Hürden statt guter Argumente

    Stuttgart – Reformen zur Erleichterung von Bürgerentscheiden lassen nach Ansicht des Vereins „Mehr Demokratie“ zu lange auf sich warten. „Im Jahr zwei nach dem Regierungswechsel scheitert immer noch jedes zweite Bürgerbegehren an formalen Hürden“, sagte Reinhard Hackl, der Vorstandssprecher des Vereins, am Freitag in Stuttgart. Viele Bürger wollten sich einbringen, aber es gehe selten um die Kraft der Argumente, statt dessen scheiterten sie an den Fallstricken der Gemeindeordnung.

    Eines der Probleme sei das 25-Prozent-Quorum. 2012 sind vier von insgesamt 24 Verfahren der Bürgerbeteiligung „unecht gescheitert“, weil zwar die Mehrheit der Bürger für den Vorschlag der Initiativen gestimmt habe, das Quorum aber verfehlt wurde. Das sind laut Hackl 44 Prozent der Begehren. Gäbe es in Baden-Württemberg ein nach Gemeindegröße gestaffeltes Quorum wie in Thüringen, wären drei der vier Begehren gültig gewesen, sagte er. „So hätten die Menschen erlebt, dass sich politische Teilnahme lohnt, statt dessen ist die Gemeindeordnung ein steter Quell der Frustration.“

    Sechs Wochen sind zu kurz

    Hackl zitierte eine Studie aus der Schweiz: Dort habe man hundert Bürgerentscheide untersucht und festgestellt, dass in 99 Fällen eine zum gleichen Thema durchgeführte repräsentative Umfrage das gleiche Ergebnis erbrachte wie die Abstimmung auf kleinerer Ebene.

    Beispiele für weitere Hürden nannte der Landesgeschäftsführer von „Mehr Demokratie“, Christian Büttner. Die Frist von sechs Wochen setze Bürgerinitiativen zu stark unter Druck – zumal politische Gremien in aller Regel einen Informationsvorsprung hätten. Auch dass die Bauleitplanung von Bürgerbegehren ausgeschlossen sein, hält er für einen Stolperstein. „Kommunen haben es in solchen Fällen leicht, Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären“, sagte Büttner.

    Fall Weinheim: Rechtliche Klärung steht noch aus

    Andrea Reister von der Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ berichtete von ihren Erfahrungen. Die Gemeinde im Rhein-Neckar-Kreis habe 2001 einen Grundsatzbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gefasst, so dass eine Bebauung der Breitwiesen zulässig gewesen wäre. Dagegen wurden 5056 Unterschriften gesammelt, laut Quorum wären 2500 erforderlich gewesen.

    Obwohl die formale Hürde erreicht wurde, blieb das Begehren strittig. Ein Gutachten der Verwaltung erklärt den Beschluss zum Bestandteil der Bauleitplanung und damit nicht bürgerbegehrensfähig, der Gutachter der Bürgerinitiative interpretiert den Beschluss dagegen als einen, der nur im Vorfeld der Bauleitplanung gefasst wurde. „Wir haben in dieser juristischen Frage keine gerichtliche Entscheidung, das erstickt das Engagement der Bürger“, sagte Reister.

    In Weinheim sei alles komplizierter geworden, habe Zeit und Geld gekostet, ohne dass etwas erreicht worden wäre. Direkte Demokratie sei „zum Spielball politischer Interessen geworden“. Sie appellierte, die Teilhabe der Bürger nicht nur als „lästige Mitsprache“, sondern auch als Chance zu verstehen.

    Grüne Staatsrätin bestätigt den Reformbedarf

    Nach Auffassung von Christian Büttner ist auch die Anforderung des sogenannten Kostendeckungsvorschlags eher geeignet, Bürgerbegehren zu verhindern als zu ermöglichen. Die Initiativen sollen demzufolge ihre Alternativvorschläge entsprechend den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts durchrechnen. Seine Forderung: Die Verwaltung solle die Kosten beziffern, schließlich könnten Initiativen nicht die „Hilfskämmerer“ spielen.

    Gisela Erler (Grüne), die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung bestätigte den Reformbedarf. „Vor allem beim Thema Bauleitplanung können wir nicht hinter Bayern, Thüringen, Sachsen und Hamburg zurückbleiben“, sagte sie. Ulrich Sckerl, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, äußerte Verständnis für die Unzufriedenheit. Es habe sich aber innerhalb der Koalition mehr Klärungsbedarf gezeigt als vermutet. Er versprach, dass es zeitnah Vorschläge für die Senkung der Abstimmungsquoren und die Verlängerung der Fristen geben werde. Bis Ende März sollten Gespräche zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen mit dem Ziel geführt werden, die CDU zur Änderung der Spielregeln bei Volksbegehren und Volksabstimmung zu bewegen.

    Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksabstimmung

    Eine Bürgerinitiative muss die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in einer Kommune, maximal aber 20 000, sammeln, um ein sogenanntes Bürgerbegehren einreichen zu können. Beim folgenden Bürgerentscheid gilt es, ein Quorum zu erfüllen. Dabei müssen Gegner oder Befürworter mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten für sich gewinnen. Kommen die 25 Prozent nicht zustande, muss der Gemeinderat in der Sache entscheiden. Dies war zuletzt bei der Abstimmung über eine Gemeinschaftsschule in Bad Saulgau der Fall.

    Um das Quorum bei Volksabstimmungen zu senken, ist eine Änderung der Landesverfassung nötig. Das geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag – die oppositionelle CDU muss also mitmachen. Im Gegensatz zu früher ist die CDU nun offen, eine Senkung des Quorums bei Volksabstimmungen auf bis zu 20 Prozent mitzutragen, dafür stellt sie aber eine Reihe von Bedingungen.

    (STUTTGARTER ZEITUNG, 16. Februar 2013)

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