Viele Bürger wünschen sich von den Verwaltungsorganen unserer Gemeinde mehr Transparenz und Bürgernähe, insbesondere bei wichtigen Planungen und Vorhaben. Einzelpersonen und kleinen Interessensgemeinschaften ist es rechtlich kaum möglich, diese eigentlich selbstverständlichen Merkmale moderner Kommunalpolitik einzufordern oder bei Entscheidungsprozessen direkt mitzuwirken. Zurück bleiben oft das Gefühl der Ohnmacht und Politikverdrossenheit. Obwohl unsere Gesetze neben den Wahlen noch weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vorsehen, scheitert die Umsetzung oft an Rechtsunklarheiten und Verfahrenshemmnissen (z. B. am hohen Unterstützerquorum, siehe weiter unten).
Die offene und unabhängige Informations- und Diskussionsplattform Forum Sipplingen ist „nur“ eine zeitgemäße technische Einrichtung, die über keinerlei demokratische Legitimation verfügt und somit auch nicht politisch agieren kann. Daran wird sich auch nichts ändern.
Die „Initiative für Bürgerbeteiligung“ greift aktiv in das kommunalpolitische Geschehen ein.
Die Bürger der Gemeinde Sipplingen können diese Initiative durch Unterschriften dazu legitimieren, Bürgerbeteiligung zu bestimmten Angelegenheiten zu erwirken. Dabei hängt es jeweils von den Bedürfnissen und der Anzahl der Unterzeichner ab, zu welchem Sachthema und in welcher Form die Bürgerbeteiligung stattfinden soll. |
Mit zunehmender Erfahrung und einem immer dichteren Netzwerk potentieller Unterstützer wird es den Initiatoren zukünftig leichter fallen, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Selbstverständlich bleibt es unseren Verwaltungsorganen unbenommen, mit einer bürgernahen Politik dazu beizutragen, dass diese Initiative möglichst selten bemüht wird.
Die Ansprechpersonen dieser Bürgerinitiative sind vorläufig Jürgen Straub (siehe Impressum) und Andreas Zumbrock. Selbstverständlich sollen bei verschiedenen Themen auch andere engagierte Personen diese Funktion übernehmen.
Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten (rechtliche Grundlagen)
Aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.” (Art. 20 Abs. 2 GG)
Aus der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg:
(GemO, 1. Teil: Wesen und Aufgaben der Gemeinde, 3. Abschnitt: Einwohner und Bürger)
Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/-innen in Angelegenheiten der Gemeinde (neben den Wahlen) |
Erforderlicher Unterschriftenanteil (in Prozent) |
Erforderliche Unterschriftenzahl (bei 1750 Bürger/-innen) |
§ 20 Unterrichtung der Einwohner | 0% | 0 (Pflichthandlung) |
§ 20a GemO: Bürgerversammlung | 10% | 175 |
§ 20b GemO: Bürgerantrag | 3% | 53 |
§ 21 GemO: Bürgerentscheid, Bürgerbegehren | 10% | 175 |
Die Initiative wird in der Angelegenheit „Erweiterung der Hafenanlage West“ tätig (weitere Informationen).
Die Frage auf den Unterschriftenlisten lautet: Wünschen Sie einen Bürgerentscheid über die Frage, ob die Hafenanlage West erweitert werden soll? Mit Ihrer Unterschrift lautet Ihre Antwort Ja.
Die Vetretungsberechtigten sind J. Straub, A. Zumbrock und D. Stengele.
Unterschriftenliste
Das Forum Sipplingen wurde am 17. Mai 2011 als 93. Eintrag in die Bertelsmann-Liste der Bürgerbeteiligungs-Projekte aufgenommen.
Außerdem sind wir auch auf der Plattform bewegung.taz.de zu finden.
Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg 2011-2016, S. 61-62: