Die Amtszeit der Gemeinderäte endet laut Gemeindeordnung § 30 mit Ablauf des Monats, in dem Wahlen stattfinden, also dieses Jahr am 31. Mai 2014. Bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter.
Die Konstituierung des neuen Gemeinderats erfolgt nach Ablauf der einmonatigen Wahlprüfungsfrist bzw. sobald die Wahl rechtskräftig ist. Wenn die Wahl von der Wahlprüfungsbehörde nicht beanstandet wurde, ist die erste Sitzung des Gemeinderats unverzüglich nach der Zustellung des Wahlprüfungsbescheids oder nach ungenutztem Ablauf der Wahlprüfungsfrist, sonst nach Eintritt der Rechtskraft der Wahl anzuberaumen.
In Sipplingen werden die ausscheidenden Mitglieder des bisherigen Gemeinderats im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 30. Juli 2014 verabschiedet und die neuen Gemeinderäte voraussichtlich am 17. September 2014 vereidigt.
Uns neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern wurden in der vergangenen Woche Einladungen zu einer informativen Gesprächsrunde zugestellt. Diese findet am 30. Juli 2014 vor der öffentlichen Sitzung des bisherigen Gemeinderats statt. Dort werden u . a. etwaige Hinderungsgründe zu unserem Antritt festgestellt (TOP 9) und die ausscheidenden Gemeinderäte verabschiedet (TOP 10). Anschließend sind wir im Namen der Gemeinde zu einem gemeinsamen Abendessen eingeladen.
(Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2014)
Bei der konstituierenden Sitzung am 17. September 2014 werden u. a. die zwei Bürgermeisterstellvertreter und die Ausschussmitglieder gewählt. Hier nochmals zur Erinnerung die bisherigen Gremien und deren personellen Besetzungen:
(sipplingen.de/gemeinde/rathaus/gemeinderat; 25. August 2014)
Die ausgeschiedenen Gemeinderäte habe ich rot hervorgehoben.
In Sipplingen gab es in der Vergangenheit ausschließlich beratende Ausschüsse.
„Zur Vorberatung seiner Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse bestellen. Sie werden aus der Mitte des Gemeinderats gebildet. In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen…“ (GemO §41 Abs. 1)
Der Bauausschuss ist das einzige Gremium, das laut unserer Hauptsatzung als ständiger beratender Ausschuss zur Vorberatung der Bauanträge vorgesehen ist.
„Der Bauausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Der Gemeinderat kann weitere sachkundige Bürger zu Mitgliedern des Bauausschusses bestellen.“ (Hauptsatzung der Gemeinde Sipplingen vom 21.01.2004, §4 Abs. 2)
In den Vorberatungen des neuen Gemeinderats werde ich mich dafür einsetzen, dass zunächst erörtert wird, welche Gremien in welcher Größe überhaupt notwendig bzw. wünschenswert sind. Meines Erachtens könnten einzelne Vorhaben in temporäre Arbeitskreise ausgelagert werden, die im Gegensatz zu Ausschüssen jederzeit offen für alle weiteren Interessierten wären. Mögliche Projektthemen wären z. B. „Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung“, „Pflege unserer Steiluferlandschaft“, „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ oder „Weiterentwicklung des Tourismus“. Weitere Vorschläge sind selbstverständlich herzlich willkommen.
Gerne würde ich in den Vorberatungen, die vermutlich bis zum 10. September 2014 laufen, konkrete Namen und Projektideen einbringen. Deshalb bitte ich alle Interessierten, die in einem beratenden Ausschuss oder in einem Arbeitskreis mitwirken möchten, sich möglichst zeitnah mit mir oder einem anderen Gemeinderat in Verbindung zu setzen.
(Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2014)