Gemeinde stellt Weichen für die Verwendung ihrer Erbschaft

Die kommunale Liegenschaft Rathausstr. 7 gehört zum Nachlass einer Privatperson. Sie ist testamentarisch mit der Auflage versehen, Bedürftige möglichst aus Sipplingen zu unterstützen, zum Beispiel indem dort verbilligter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Es ist vorgesehen, eine 2- und eine 3-Zimmer-Wohnung einzurichten. 


Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 eine einfache Renovierung des inzwischen fast vollständig geräumten Gebäudes. Dabei sollen die Fenster sowie die Heizungs- und Elektroinstallation überprüft und gegebenenfalls erneuert, die Sanitärräume mit möglichst geringem Aufwand instand gesetzt und Küchenzeilen eingebaut werden. Bereits 2014 wurden Veränderungen an der Eingangstreppe und die Verlegung der Hausanschlüsse auf den Weg gebracht.

Ein Gedanke zu „Gemeinde stellt Weichen für die Verwendung ihrer Erbschaft“

  1. Kurzbericht zur Gemeinderatssitzung vom 21.01.2015

    […] Danach ging es um die gemeindeeigenen Gebäude „Rathausstraße 6 und 7“. […]
    Das Gebäude „Rathausstraße 7“ soll ebenfalls für Wohnzwecke mit einfachem Standard hergerichtet und vorzugsweise für Obdachlose bzw. obdachlos werdende Sipplinger Einwohner genutzt bzw. vermietet werden. […]

    (Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2015)

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