Die Gemeinde Sipplingen möchte zusammen mit weiteren Kommunen der Region vom neuen Förderprogramm LEADER profitieren. Der Gemeinderat stimmte am 19. März 2014 in öffentlicher Sitzung dafür, sich einer Bewerbung mehrerer Kommunen der Region anzuschließen. Man verspricht sich finanzielle Entlastungen und Chancen insbesondere im Bereich der Landschaftspflege und Steiluferlandschaft.
Die nachfolgenden Zitate beinhalten weitere Informationen über das LEADER-Programm.
Pressemitteilung der Stadt Überlingen vom 11. Dezember 2013:
Nachfolgeprojekt für PLENUM
Das Modellprojekt Konstanz GmbH, PLENUM Westlicher Bodensee, ein Projekt des Landes Baden-Württemberg zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt am westlichen Bodensee, läuft nach zwölf Jahren aus. LEADER könnte ein Anschlussprogramm sein, von dem nachhaltige Vorhaben profitieren. Dieses Szenario zeichnete der bisherige PLENUM-Geschäftsführer Michael Baldenhofer vom Landratsamt Konstanz, der das Förderprogramm LEADER dem Überlinger Gemeinderat vorstellte.
Zukunftsfähige Ländliche Räume
Das Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg hatte zunächst dazu aufgerufen, dass Interessierte ihr Interesse an der Teilnahme zur Regionalentwicklung durch das EU-Förderprogramm LEADER 2014-2020 bekunden. Das Programm ist ein Förderinstrument des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Ziel ist es, ländliche Räume zukunftsfähig zu machen. Konkret geht es um die Stärkung der Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und auch des Tourismus.
Anforderungen an Fördergebiete
Nötig ist eine so genannte Gebietskulisse, die zusammenhängend sein soll und 40.000 bis 120.000 Einwohner haben soll. Kreisübergreifende Bewerbungen haben bessere Chancen. Eine mögliche Gebietskulisse könnte, wie es in der Vorlage heißt, die Überlinger Stadtteile Hödingen, Nesselwangen, Bonndorf, Bambergen und Lipptersreute beinhalten. Die Teilorte bilden zusammen mit Owingen, Sipplingen sowie Bodman-Ludwigshafen und Stockach sowie anderen Gemeinden im Kreis Konstanz ein zusammenhängendes Fördergebiet. Michael Baldenhofer sagte, das gemeinsame Thema am westlichen Bodensee sei „nachhaltiger Tourismus“. Dazu gehöre auch die Mobilität. Nicht beteiligt sind bei LEADER größere Städte, also Konstanz, Singen, Radolfzell und die Stadt Überlingen.
EU- und Landesförderung
Welche Projekte tatsächlich von einer Förderung profitieren, würde in der Region entschieden. Gebildet würde im Falle des Zuschlags eine regionale Aktionsgruppe, der zum Beispiel auch Landwirte angehören könnten. Die Rede ist von der Förderung von „innovativen, nachhaltigen Vorhaben mit Strahlkraft“. Das Budget besteht aus EU- und Landesmitteln. Profitieren könnten kleinere Unternehmen, Modellprojekte für Beschäftigung- und Einkommensmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum, die Dorferneuerung, Naturschutz und Landschaftspflege. Projektbeispiele sind auf einer Homepage (Link www.leader-baden-wuerttemberg) aufgelistet.
Für 1 Euro 5 bis 6 Euro
Attraktiv ist die Förderung, weil sie 30 bis 70 Prozent betragen kann. In der Vergangenheit ist es nach Aussage von Michael Baldenhofer so gewesen, dass pro investiertem Euro 5 bis 6 Euro über Projektgelder in die Region zurückgeflossen sind. Davon profitiert haben zum Beispiel auch die Sielmann-Weiher. Ob die Region zum Zuge kommt, ist aber noch offen. Nach Aussage von Michael Baldenhofer gibt es 29 Interessensbekundungen aus Baden-Württemberg. Etwa die Hälfte, voraussichtlich 13 bis 14 gehen tatsächlich an den Start. Zur Verfügung stünden insgesamt 50 Millionen Euro, so dass jede Kulisse mit einer Summe von drei bis dreieinhalb Millionen profitiere.
Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:
LEADER – Entwickeln Sie Ihre Region mit!
LEADER („Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“) steht für die „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist eine Anschubförderung der Europäischen Union und des Landes für nachhaltige Regionalentwicklung der ländlichen Räume. Seit der Förderperiode 2007 bis 2013 bildet LEADER einen Teil des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ (ELER).
Zukünftig soll LEADER noch breiter aufgestellt und damit zu einem zentralen Instrument der Regionalentwicklung im Ländlichen Raum werden. Die Vorbereitungen für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 haben in Baden-Württemberg bereits begonnen. Die Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sollen künftig mehr Möglichkeiten haben, sich unmittelbar in die Gestaltung ihres direkten Lebensumfeldes einzubringen. Der offiziellen Ausschreibung zur LEADER-Förderperiode ist daher ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet, das derzeit läuft. Ziel ist es, auch Interessierten, die zur Zeit noch über keine oder wenig Erfahrung im LEADER-Prozess verfügen, die Möglichkeit einer qualifizierten Bewerbung zu geben. Vereine, Verbände, Institutionen, Kommunen, nicht-staatliche Organisationen sowie alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, gemeinsam über die Weiterentwicklung ihrer Region und Themenschwerpunkte für das Programm zu beraten und dem Land ihr Interesse an einer Bewerbung mitzuteilen.
Im Mittelpunkt der LEADER-Förderung stehen Vorhaben, die die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen stärken, Arbeitsplätze im Ländlichen Raum erhalten und neu schaffen, die interkommunale Zusammenarbeit und den Tourismus fördern. Ein besonderer Stellenwert kommt auch der Gestaltung des demographischen Wandels und der Rolle der Frauen im Ländlichen Raum zu. In den Bereichen Kultur, Dorfentwicklung, Tourismus, Gewerbeförderung und Vermarktung regionaler, naturverträglich erzeugter Produkte werden künftig die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. LEADER zeichnet sich durch seinen sogenannten „Bottom-Up-Ansatz“ aus. Dieser Projektansatz ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in Aktionsgruppen, über Vorhaben zur Regionalentwicklung selbst zu entscheiden. Zudem soll es den Aktionsgruppen künftig möglich sein, im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER zu einem gewissen Grad den Fördersatz für LEADER-Vorhaben selbst festzulegen. Das heißt, dass die Aktionsgruppen eigene Schwerpunkte setzen können und stärker unterscheiden können, in welcher Höhe sie ein Projekt unterstützen.
LEADER ist nur in festgelegten Programmgebieten möglich. Im Mittelpunkt steht eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Für LEADER hat die Europäische Union in der ablaufenden Förderperiode bis 2013 rund 31,5 Millionen Euro für Baden-Württemberg bereitgestellt. Etwa dieselbe Summe bringen Land und Gemeinden zur Kofinanzierung der Maßnahmen auf.
Nähere Informationen zum Programm erhalten Sie unter
www.leader.baden-wuerttemberg.de
Ausgabe 2014, Nr. 18:
Bürgermeister Anselm Anselm gab in der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2015 bekannt, dass die Bewerbung unserer Region für Teilnahme am neuen Förderprogramm LEADER erfolglos war.