Heute habe ich im Namen der Initiative den Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Bodenseekreis) eingereicht. Das Schreiben finden sie hier (pdf-Datei).
Innerhalb von drei Monaten muss die Behörde entscheiden. Sollte die Straßenverkehrsbehörde diesem Antrag nicht entsprechen, können wir Widerspruch einlegen. Wird auch im Widerspruchsverfahren eine verkehrslenkende Maßnahme abgelehnt, so werden wir uns mit einer Petition an den Landtag wenden.
Nach Ablauf der drei Monate ohne Rückmeldung hakte ich gestern bei der für unseren Antrag zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Überlingen (Hr. Wagner) telefonisch nach. Die Auskunft lautete sinngemäß: dem Antrag wird nicht entsprochen, die schriftliche Begründung wird bis Ende Januar 2010 fertiggestellt und verschickt.
Somit werde ich in den kommenden Wochen das Widerspruchsverfahren und ggf. die angekündigte Petition an den Landtag vorbereiten.
Noch immer steht die schriftliche Begründung der Ablehnung aus. Deshalb habe ich soeben die folgende E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter Hubert Wagner (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter Verkehr, Waffen, Bußgeld) gesendet:
Möglicherweise ist es schwierig, eine plausible Begründung zu verfassen. Ich bin gespannt…
per E-Mail:
Noch immer steht die schriftliche Begründung der Ablehnung aus. Deshalb habe ich soeben die folgende E-Mail an Harald Baur (Landratsamts Bodenseekreis, Leiter der Straßenverkehrsbehörde), Raphael Wiedemer-Steidinger (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Hauptverwaltung, Kultur, Sport und Bürgerservice, Fachbereichsleiter) sowie als Kopie an den zuständigen Sachbearbeiter Hubert Wagner (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter Verkehr, Waffen, Bußgeld) gesendet:
per E-Mail:
Inzwischen habe ich diese E-Mail vom 8. März 2010 auch an das Regierungspräsidium Tübingen weitergeleitet (Frank Adam, Baudirektor und stellvertretender Referatsleiter, Referat 47.3 – Straßenbau Süd)
per E-Mail:
per E-Mail:
Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter Hubert Wagner verschickte ich heute die folgende E-Mail an Raphael Wiedemer-Steidinger (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Hauptverwaltung, Kultur, Sport und Bürgerservice, Fachbereichsleiter):
per E-Mail an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM):
Nach Telefonaten mit Gerhard Scholl (Baudirektor im Innenministerium) und Hubert Wagner (Sachbearbeiter der Stadtverwaltung Überlingen) wächst unsere Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit mit der beantragten Entlastung rechnen können.
Das Ministerium empfiehlt, den Lkw-Durchgangsverkehr auf der B 31 alt durch geeignete Regelungen zugunsten der Sicherheit der Radfahrer zu begrenzen. Diese Maßnahmen sollen nun mit den Verantwortungsträgern unserer Raumschaft abgestimmt bzw. ausgearbeitet werden. Eva Schöpf (Regierungsdirektorin im Referat 46 – Verkehr, Regierungspräsidium Tübingen) wird Anfang/Mitte Mai eine Gesprächsrunde einberufen (vermutlich im Rathaus Sipplingen), zu der auch ein Vertreter unserer Initiative eingeladen werden soll.
Vom angedrohten Klageweg sehen wir aufgrund der aktuellen Entwicklung selbstverständlich zunächst ab. Übrigens erreichte Veronika Netzhammer (Landtagsabgeordnete, Kreis Konstanz) mit ihrer Anfrage im März, dass die Angelegenheit im Ministerium vorangetrieben und die entsprechende Anweisung an die Behörden vor Ort verfasst wurde. Von den Abgeordneten unseres Landkreises und „Unterstützern“ unserer Initiative Dr. Hans-Peter Wetzel und Lothar Riebsamen hatten wir seit dem 20. April 2009 leider keine Rückmeldungen zu unserem konkreten Anliegen mehr erhalten.