Sipplingen (hk) Die neuen Abwassergebühren der Gemeinde Sipplingen sind unter Dach und Fach: Der Gemeinderat hat die neue Abwassersatzung verabschiedet, derzufolge die Abwassergebühren jetzt getrennt für das Schmutz- und das Niederschlagswasser berechnet werden.
Die Gebühr für das Schmutzwasser beträgt ab 1. Januar 0,93 Euro pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch (bisher 1,53 Euro). Die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelter Fläche beläuft sich auf 0,42 Euro.
Die Grundgebühr je Wohneinheit bei Wohngrundstücken und überwiegend wohnlichen Zwecken dienenden Grundstücken bleibt mit 36 Euro im Jahr in etwa auf dem bisherigen Niveau. Bei Grundstücken mit gewerblicher, landwirtschaftlicher oder sonstiger Nutzung beträgt die Gebühr bei einer jährlichen Abwassermenge bis 800 Kubikmeter ebenfalls 36 Euro, bis 1200 Kubikmeter 45 Euro und je weitere 500 Kubikmeter neun Euro im Jahr. Da im Rahmen der vorgenommenen Kalkulation Überschüsse aus den Vorjahren auszugleichen waren, sinkt die Belastung der Gebührenzahler insgesamt. Durch die Berücksichtigung versiegelter Flächen verschieben sich die Belastungen jedoch und es kommt auch zu Mehrbelastungen einiger Gebührenzahler, wie Bürgermeister Anselm Neher mitteilte.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Erhebung der Abwassergebühr alleine nach dem Frischwassermaßstab für unzulässig erklärt hatte, hatte sich das Ratsgremium für eine gesplittete Abwassergebühr ausgesprochen: Während das Schmutzwasser weiterhin nach diesem Maßstab abgerechnet werden kann, wird das Niederschlagswasser nach der tatsächlich an die Kanalisation angeschlossenen und versiegelten Grundstücksfläche bemessen. Zur Erhebung der Flächen und der darauf aufbauenden Gebührenkalkulation war gemeinsam mit fünf Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Stockach ein Fachbüro beauftragt worden. Dieses hatte unter Verwendung von Luftbildern einen so genannten Selbstauskunftsbogen an die Grundstückseigentümer verschickt, die diesen zur Prüfung und Ergänzung vorlegt wurden.
Im Zusammenhang mit der Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr sprach sich das Ratsgremium einstimmig für die entsprechende Satzungsänderung aus, die rückwirkend zum 1. Januar in Kraft tritt. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, eine Neuberechnung beziehungsweise Kalkulation zur Erhebung der Grundgebühren vorzunehmen.