Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt: Antrag eingereicht

Heute habe ich im Namen der Initiative den Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Bodenseekreis) eingereicht. Das Schreiben finden sie hier (pdf-Datei).

Innerhalb von drei Monaten muss die Behörde entscheiden. Sollte die Straßenverkehrsbehörde diesem Antrag nicht entsprechen, können wir Widerspruch einlegen. Wird auch im Widerspruchsverfahren eine verkehrslenkende Maßnahme abgelehnt, so werden wir uns mit einer Petition an den Landtag wenden.

11 Gedanken zu „Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt: Antrag eingereicht“

  1. Nach Ablauf der drei Monate ohne Rückmeldung hakte ich gestern bei der für unseren Antrag zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Überlingen (Hr. Wagner) telefonisch nach. Die Auskunft lautete sinngemäß: dem Antrag wird nicht entsprochen, die schriftliche Begründung wird bis Ende Januar 2010 fertiggestellt und verschickt.

    Somit werde ich in den kommenden Wochen das Widerspruchsverfahren und ggf. die angekündigte Petition an den Landtag vorbereiten.

    1. Noch immer steht die schriftliche Begründung der Ablehnung aus. Deshalb habe ich soeben die folgende E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter Hubert Wagner (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter Verkehr, Waffen, Bußgeld) gesendet:

      Sehr geehrter Herr Wagner,

      im September 2009 reichten wir unseren Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO ein. Innerhalb von drei Monaten müssten Sie darüber entschieden haben. Sollte unserem Antrag nicht entsprochen werden, so können wir Widerspruch einlegen und uns ggf. mit einer Petition an den Landtag wenden.

      Seit nunmehr fast fünf Monaten warten wir auf Ihre schriftliche Antwort. Auf meine telefonische Anfrage hin teilten Sie mir Anfang Januar zwar mit, dass unserem Antrag nicht entsprochen wird – die Begründung steht jedoch nach wie vor aus. Weitere zeitliche Verzögerungen werden wir nicht mehr akzeptieren und ggf. übergeordnete Instanzen oder die Presse darüber in Kenntnis setzen.

      Ich bitte Sie daher um eine zeitnahe Rückmeldung, damit wir die weiteren Schritte vorbereiten können.

      Mit freundlichen Grüßen

      J. Straub
      - Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt -

      http://www.forum-sipplingen.de/antrag-eingereicht

      Möglicherweise ist es schwierig, eine plausible Begründung zu verfassen. Ich bin gespannt…

      1. per E-Mail:

        Sehr geehrter Herr Straub,

        wie Ihnen bereits bei unserem Telefonat Anfang Januar 2010 mitgeteilt erhalten Sie von uns noch eine schriftliche Antwort. Die zeitliche Verzögerung bitten wir zu entschuldigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Hubert Wagner
        Verkehr, Waffen, Bußgeld

        Öffentliche Ordnung
        Stadt Überlingen/Bodensee
        […]

        1. Noch immer steht die schriftliche Begründung der Ablehnung aus. Deshalb habe ich soeben die folgende E-Mail an Harald Baur (Landratsamts Bodenseekreis, Leiter der Straßenverkehrsbehörde), Raphael Wiedemer-Steidinger (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Hauptverwaltung, Kultur, Sport und Bürgerservice, Fachbereichsleiter) sowie als Kopie an den zuständigen Sachbearbeiter Hubert Wagner (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Öffentliche Ordnung, Sachgebietsleiter Verkehr, Waffen, Bußgeld) gesendet:

          Sehr geehrter Herr Baur, sehr geehrter Herr Wiedemer-Steidinger,

          im September 2009 reichten wir unseren Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 StVO beim Landratsamt Bodenseekreis ein. Dieser wurde daraufhin unverzüglich an Herrn Hubert Wagner (Sachgebietsleiter für Verkehr, Waffen und Bußgeld; Fachbereich I – Öffentliche Ordnung, Überlingen) zur Überprüfung übertragen.

          Gemäß der üblichen Bearbeitungsfristen müsste innerhalb von drei Monaten darüber entschieden worden sein. Sollte unserem Antrag nicht entsprochen werden, so könnten wir Widerspruch einlegen und uns ggf. mit einer Petition an den Landtag wenden.

          Seit nunmehr deutlich über fünf Monaten warten wir auf eine schriftliche Antwort. Auf meine telefonische Anfrage zu Jahresbeginn hin teilte uns Herr Wagner zwar mit, dass unserem Antrag nicht entsprochen werden könne – die entsprechende Begründung steht jedoch nach wie vor aus. Unsere Anfrage per E-Mail vom 20. Februar 2010 wurde mit der Bitte um Entschuldigung für die „zeitliche Verzögerung“ beantwortet, wobei erneut kein konkreter Termin für die Fertigstellung der Antwort in Aussicht gestellt wurde. Einen weiteren Aufschub werden wir jedoch nicht mehr akzeptieren und ggf. weitere übergeordnete Instanzen oder die Presse über diese Vorgänge in Kenntnis setzen.

          Ich bitte Sie daher um eine zeitnahe Rückmeldung, damit wir endlich die weiteren Schritte vorbereiten können.

          Mit freundlichen Grüßen
          J. Straub
          - Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt -

          http://www.forum-sipplingen.de/antrag-eingereicht

          1. per E-Mail:

            Sehr geehrter Herr Straub,

            es ist sehr bedauerlich, dass Sie seitens der Stadt Überlingen noch immer keine Rückmeldung oder Stellungnahme erhalten haben. Wie wir aber bereits bei Ihrer Antragstellung hingewiesen haben, liegt die verkehrsrechtliche Zuständigkeit allein bei der Stadt Überlingen als Große Kreisstadt. Übergeordnete Behörde ist in diesem Fall nicht das Landratsamt Bodenseekreis sondern das Regierungspräsidium Tübingen.

            Mit freundlichen Grüßen
            Harald Baur

            1. per E-Mail:

              Sehr geehrter Herr Straub,

              wie ich anhand der zurückliegenden Mails erfahren konnte, haben Sie sich bezüglich verkehrslenkender Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Zuge der B 31 alt in Sipplingen an das Landratsamt Bodenseekreis und zuletzt an Herrn Adam (Baureferat Süd) gewandt. Mehrere Abgeordnete sind mit derselben Bitte an das vor kurzem noch zuständige Innenministerium herangetreten. Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das Regierungspräsidium Tübingen der Obersten Straßenverkehrsbehörde im nunmehr zuständigen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (UVM) zur selben Thematik berichtet hat. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Antwort des UVM auf dem Wege über die Abgeordneten bekannt werden wird. Falls Sie sich direkt an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr wenden wollen, teile ich Ihnen die Adresse mit:

                Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
                Baden-Württemberg (UVM)
                Postfach 103439
                70029 Stuttgart
                […]

              Ich bitte um Verständnis, dass wir der Antwort des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr nicht vorgreifen können.

              Mit freundlichen Grüßen

              Hans-Günther Ilg
              Regierungspräsidium Tübingen
              Referat 45 – Straßenbetrieb und Verkehrstechnik -
              […]

            2. per E-Mail:

              Sehr geehrter Herr Ilg,

              vielen Dank für Ihre Sachstandinformationen und die Übermittlung der Adresse des nunmehr zuständigen Ministeriums. Wir gehen davon aus, dass dem UVM eine Kopie unseres schriftlichen Antrags als Entscheidungshilfe vorliegt (http://bit.ly/9ZvdUJ). In den kommenden Wochen werden wir uns mit der Obersten Straßenverkehrsbehörde und ggf. mit den entsprechenden Abgeordneten in Verbindung setzen, um den Bearbeitungsstand und die Entscheidungstendenz zu erfragen.

              Ungeachtet dessen rechnen wir bis zum 7. April 2010 mit der längst fälligen schriftlichen Rückmeldung auf unseren Antrag vom 29. September 2009 – auch wenn wir davon überzeugt sind, dass es dem zuständigen Sachbearbeiter nicht gelingen wird, unsere Begründungen plausibel zu entkräften. So ist zum Beispiel allein unser Begründungspunkt „4. Erhöhte Unfallgefahren“ Argument genug, sehr zeitnah und somit noch vor Beginn der neuen Saison die geforderten (oder andere geeignete) Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern durchzuführen. Wir hielten es für unverantwortlich, den derzeitigen Zustand noch länger aufrecht zu erhalten. Vielleicht wäre es auch möglich, dass Sie im Rahmen Ihrer Kompetenzen entsprechende Sofortmaßnahmen anordnen?

              Mit freundlichen Grüßen

              J. Straub
              - Initiative für Verkehrsberuhigung B 31 alt -
              […]

          2. Nach einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter Hubert Wagner verschickte ich heute die folgende E-Mail an Raphael Wiedemer-Steidinger (Stadtverwaltung Überlingen, Fachbereich I – Hauptverwaltung, Kultur, Sport und Bürgerservice, Fachbereichsleiter):

            Sehr geehrter Herr Wiedemer-Steidinger,

            soeben hat mich Herr Wagner telefonisch über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Wir sind so verblieben, dass wir (die „Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt“) uns noch weitere vier Wochen gedulden, um das Ergebnis der Überprüfung des eingereichten Gutachtens durch das Ministerium und deren (vielleicht für uns positive) Reaktion abzuwarten, bevor wir dann ggf. die nächsten Schritte einleiten würden.

            Eventuell ist es zwischenzeitlich möglich, uns einen kurzen Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen – gerne auch mit dem Hinweis auf einen Termin, bis wann wir spätestens mit der Nachreichung der Ablehnungsbegründung rechnen dürfen.

            Vielen Dank für Ihre Mühen.

            Mit freundlichen Grüßen
            J. Straub
            - Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt -

            http://www.forum-sipplingen.de/antrag-eingereicht

  2. per E-Mail an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg (UVM):

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie Sie anhand der unten angehängten Mails entnehmen können, wurde ich als einer der Vetreter der „Initiative zur Verkehrsberuhigung B 31 alt“ bezüglich unseres Antrags an Sie verwiesen (vgl. http://www.forum-sipplingen.de/antrag-eingereicht ).

    Da uns nach nunmehr über sechs Monaten immer noch keine Antwort auf unseren Antrag vorliegt, bereiten wir derzeit eine Untätigkeitsklage in Verbindung mit einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage vor, die wir in den nächsten Tagen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einreichen werden. Außerdem denken wir darüber nach, die Presse über die Vorgänge zu informieren und uns mit einer Petition an den Landtag zu wenden.

    Selbstverständlich würden wir auf diese Schritte gerne verzichten – erst recht natürlich dann, falls diese hinfällig wären, weil Sie sich im Sinne unseres Antrags entscheiden würden oder bereits entschieden haben. Deshalb wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einen kurzen Sachstandsbericht zu dieser Angelegenheit geben könnten.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Straub
    - Initiative für Verkehrsberuhigung B 31 alt -
    […]

  3. Nach Telefonaten mit Gerhard Scholl (Baudirektor im Innenministerium) und Hubert Wagner (Sachbearbeiter der Stadtverwaltung Überlingen) wächst unsere Hoffnung, dass wir in absehbarer Zeit mit der beantragten Entlastung rechnen können.

    Das Ministerium empfiehlt, den Lkw-Durchgangsverkehr auf der B 31 alt durch geeignete Regelungen zugunsten der Sicherheit der Radfahrer zu begrenzen. Diese Maßnahmen sollen nun mit den Verantwortungsträgern unserer Raumschaft abgestimmt bzw. ausgearbeitet werden. Eva Schöpf (Regierungsdirektorin im Referat 46 – Verkehr, Regierungspräsidium Tübingen) wird Anfang/Mitte Mai eine Gesprächsrunde einberufen (vermutlich im Rathaus Sipplingen), zu der auch ein Vertreter unserer Initiative eingeladen werden soll.

    Vom angedrohten Klageweg sehen wir aufgrund der aktuellen Entwicklung selbstverständlich zunächst ab. Übrigens erreichte Veronika Netzhammer (Landtagsabgeordnete, Kreis Konstanz) mit ihrer Anfrage im März, dass die Angelegenheit im Ministerium vorangetrieben und die entsprechende Anweisung an die Behörden vor Ort verfasst wurde. Von den Abgeordneten unseres Landkreises und „Unterstützern“ unserer Initiative Dr. Hans-Peter Wetzel und Lothar Riebsamen hatten wir seit dem 20. April 2009 leider keine Rückmeldungen zu unserem konkreten Anliegen mehr erhalten.

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