Die kommunale Liegenschaft Rathausstr. 7 gehört zum Nachlass einer Privatperson. Sie ist testamentarisch mit der Auflage versehen, Bedürftige möglichst aus Sipplingen zu unterstützen, zum Beispiel indem dort verbilligter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Es ist vorgesehen, eine 2- und eine 3-Zimmer-Wohnung einzurichten.
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 eine einfache Renovierung des inzwischen fast vollständig geräumten Gebäudes. Dabei sollen die Fenster sowie die Heizungs- und Elektroinstallation überprüft und gegebenenfalls erneuert, die Sanitärräume mit möglichst geringem Aufwand instand gesetzt und Küchenzeilen eingebaut werden. Bereits 2014 wurden Veränderungen an der Eingangstreppe und die Verlegung der Hausanschlüsse auf den Weg gebracht.
(Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2015)