Für die Einräumung des Rechts, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung mit Energie zur Verfügung zu stellen, erhält die Gemeinde eine gesetzlich festgelegte Konzessionsabgabe. Aufgabe des Netzbetreibers ist es, das Ortsnetz störungsfrei zu unterhalten, zu warten und durch Investitionen auf einem aktuellen Stand zu halten.
7 Gedanken zu „Konzession für den Stromnetzbetrieb“
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Moderne Energieversorgung
Ein Brief von Tim Günter an unsere „Bürgervertreter“:
Ausgabe 2012, Nr. 17: