In der Sitzung am 22. April 2015 berät der Gemeinderat über eine mögliche Änderung der seit 1982 geltenden Satzung (siehe TOP 3: Bebauungsplangebiet „Sport- und Freizeitgelände Längerach-Eltenried“ - Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung). Der derzeitige Bebauungsplan bildet im Wesentlichen den planungsrechtlichen Rahmen für Sport- und Freizeitanlagen (Sport- und Tennisplätze, Vereinsheim) sowie für Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft.
Der bestehende Bebauungsplan
Hier die wichtigsten Dokumente der aktuellen Fassung (Quelle: Homepage der Gemeinde):
- Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Kartenausschnitt des räumlichen Geltungsbereichs (West)
- Kartenausschnitt des räumlichen Geltungsbereichs (Ost)
Diese Rahmensetzungen entsprechen wegen verschiedener Ausnahmeregelungen bezüglich der Nutzung und Bebauung nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten in diesem Bereich (u. a. Standort des Vereinsheims und der Parkplätze, Aufgabe der Tennisanlage und Einrichtung einer Lagerfläche).
Die Begründung des Änderungsbedarfs
Eine weitere Duldung der gravierenden Abweichungen lehnt das Baurechtsamt ab. Außerdem kann das Baurechtsamt keine neuen Bau- bzw. Erweiterungsanträge auf der Grundlage von Befreiungen von Festsetzungen genehmigen. Die Behörde verlangt, dass die Gemeinde den planungsrechtlichen Rahmen für anstehende Vorhaben in einem Bebauungsplan festschreibt, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung planungsrechtlich sicherzustellen.
Das Verfahren
Falls sich der Gemeinderat für eine Änderung des Bebauungsplans entscheiden sollte, wäre ein förmliches Verfahren einzuhalten. Im vorliegenden Fall käme ein vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB in Betracht. Der Aufstellungsbeschluss müsste den Geltungsbereich bezeichnen, jedoch noch keine inhaltlichen Aussagen über dessen Bebauung und Nutzung treffen.
Der Geltungsbereich
Die Verwaltung schlägt vor, den Geltungsbereich des zu überarbeiteten Bebauungsplans auf den westlichen Teilbereich einzugrenzen.
Gestern Abend hat der Gemeinderat den oben dargestellt Aufstellungsbeschluss bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme verabschiedet und damit das Verfahren zur Bebauungsplanänderung eingeleitet.
(Kurzberichte aus den vergangenen öffentlichen Gemeinderatssitzungen des Jahres 2015)
Die zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgesehene Veranstaltung wird am Montag, dem 5. Oktober 2015 um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses stattfinden.
Ausgabe 2015, Nr. 40:
Ausgabe 2015, Nr. 51/52/53: