Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Der Gemeinderat sprach sich im Oktober nach einer Be­gehung des alten Kindergartens dafür aus, einen Teil der dortigen Wohneinheiten möglichst zügig für die Anschlussunter­bringung von Flüchtlingen vorzubereiten. Die Ver­waltung wurde aufgefordert, das Landratsamt darüber in Kenntnis zu setzen und sich wegen der sensiblen Lage in unmittelbarer Nähe zur Kirche aktiv um Familien vorzugsweise christlichen Glaubens zu bemühen.


Grundlegendes zum Thema Asyl

Die folgenden Links führen zu vertiefenden Informationen des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg über das Asyl- und Flüchtlingsrecht:

Wie funktioniert die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern?

In Baden-Württemberg besteht ein dreigliedriges Aufnahmesystem:

  1. Erste Station für Asylbewerber und die meisten sonstigen Flüchtlinge im Land ist die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Karlsruhe, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe betrieben wird. Hier wird der Asylbewerber registriert und auf übertragbare Krankheiten untersucht. Das für die Asylverfahren zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterhält auf dem Gelände der LEA eine Außenstelle, welche die Asylanträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der LEA beträgt etwa sechs Wochen. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen sind die Kapazitäten der LEA in Karlsruhe allerdings nicht mehr ausreichend. Mit der Zollernalb-Kaserne in Meßstetten wurde als befristete Übergangslösung eine weitere Erstaufnahmeeinrichtungen in Betrieb genommen.
  2. Von der LEA aus werden die Asylsuchenden und Flüchtlinge den unteren Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach einem Bevölkerungsschlüssel. In den Kreisen werden die Betroffenen bis zum Abschluss des Asylverfahrens – längstens jedoch für 24 Monate – untergebracht. Das Landratsamt Bodenseekreis ist dazu verpflichtet, die Erstaufnahme der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften in Friedrichshafen (Stand November 83 Plätze), Überlingen (25), Markdorf (57) und Kressbronn (58) zu gewährleisten. Der Bodenseekreis hat in diesem Jahr 540 Zuweisungen erhalten, im kommenden Jahr werden es nach aktuellen Schätzungen ca. 1200 sein.
  3. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die Flüchtlinge innerhalb des Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt. Maßgeblich ist dabei grundsätzlich der Bevölkerungsschlüssel der Gemeinden. Teilweise erfolgt die Unterbringung in von den Gemeinden angemieteten Wohnungen, teilweise in Privatwohnungen. Der Landkreis favorisiert zur Erleichterung der Integration eine dezentrale Unterbringung und ist dazu bereit, hier entsprechend zu investieren.

Laut Landrat Lothar Wölfle bestehe in der Bevölkerung des Kreises ein sehr offenes Verhältnis zu diesem Thema. So gebe es ein „unheimlich großes ehrenamtliches Engagement“. Beispielsweise werde beim Erlernen der deutschen Sprache geholfen oder Unterstützung bei Behördengängen gegeben.

In der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2014 sprach Bürgermeister Anselm Neher die bevorstehende Aufnahme von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen in Sipplingen an und bat für deren Betreuung um Hilfe aus der Mitte der Bevölkerung.

Die Situation in Sipplingen

Aufgrund der Anrechenbarkeit privater Unterbringungen zweier Flüchtlingsfamilien hatte Sipplingen Anfang Oktober eine Erfüllungsquote von +3.  Es wird davon ausgegangen, dass in Zukunft deutlich mehr Flüchtlinge auf die Kommunen aufgeteilt werden. Die Gemeindeverwaltung ist daher über jede Meldung verfügbaren Wohnraums froh, auch um z. B. Containerlösungen zu vermeiden.

Nach Auskunft der Verwaltung im Oktober könnten im alten Kindergarten (Rathausstraße 6) folgende kommunalen Wohneinheiten an das Landratsamt vermietet werden:

  • Dachgeschoss: 1 Zimmer, leerstehend
  • Obergeschoss: 1 Wohnung, leerstehend, derzeit noch nicht beziehbar (Sanierungsobjekt)

Das Erdgeschoss des westlichen Gebäudeteils wurde in den vergangenen Jahren den Harmonika-Freunden als Probelokal überlassen. Inzwischen haben sich der Verein und die Schule auf eine gemeinsame Nutzung des Handarbeitsraums verständigen können. Somit könnten auch diese Räumlichkeiten nach einer Sanierung inbesondere der sanitären Einrichtungen zu Wohnzwecken angeboten werden.

In einer weiteren Wohnung im Obergeschoss bringt die Gemeinde derzeit temporär Obdachlose unter.

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