Mit Hilfe einer Grundstücksbörse möchte die Gemeinde potentielle Anbieter und Interessenten zusammenführen.
Aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde, Ausgabe 2009, Nr. 32:
Broschüre Sipplinger Steiluferlandschaft pflegen und bewahren und Grundstücksbörse
Im Rahmen eines von der Stiftung Naturschutzfonds des Landes Baden- Württemberg und der Heinz Sielmann Stiftung unterstützten Projektes wurden zwei Broschüren und ein Internetauftritt erstellt.
Die erste Broschüre “Sipplinger Steiluferlandschaft erleben und genießen”, in der die Sipplinger Erzeugnisse vorgestellt werden, wurde Ihnen bereits mit dem Amtsblatt vom 24.Juni 2009 zugesandt.
Mit der heutigen Ausgabe erhalten Sie die zweite Broschüre “Sipplinger Steiluferlandschaft pflegen und bewahren”.
In der Broschüre zur Grundstückspflege werden wertvolle Hinweise zu Fördermöglichkeiten gegeben, hierin finden sich Kontaktadressen zu den zuständigen Fachbehörden und es werden Landwirte angegeben, die Ihr Grundstück mähen oder den Baumschnitt durchführen können.
Die Broschüre soll dazu beitragen, dass unsere eindrucksvolle Sipplinger Steiluferlandschaft als wichtiges Kapital auch für den Fremdenverkehr erhalten bleibt.
Was will die Grundstücksbörse?
Die Grundstücksbörse möchte Grundstücksbesitzer, die ihre Flächen nicht mehr pflegen können, mit Leuten zusammen bringen, die Interesse haben, ein Grundstücks zu bewirtschaften. Mit der Grundstücks – Börse sollen “Angebot und Nachfrage” miteinander in Kontakt gebracht werden. Ebenso sollen die verbleibenden Landnutzer die Gelegenheit erhalten, interessante Flächen dazuzupachten.Die Grundstücksbörse soll zum Erhalt der einmaligen Landschaft beitragen. Sicher ausgeschlossen werden muss daher die Ausweitung von Freizeitgrundstücken. Die Vermittlung von Grundstücken oder Interessenten an der Nutzung ist daher an Bedingungen geknüpft.
Es können sich Personen melden, die ihr Obstgrundstück abgeben möchten, z.B. durch Pacht, und Personen, die Interesse haben, ein Obstgrundstück zu nutzen. Zu der Nutzung gehört ausdrücklich die Pflege dazu, als der Baum- und Grasschnitt. Zunächst ist an eine Verpachtung gedacht, denkbar ist aber auch ein Verkauf von Grundstücken an Interessenten.
Eingezäunte Gartengrundstücke, Grundstücke mit Gartenhaus, Ziergarten-Beeten oder Zierstrauchpflanzungen und Grillstellen werden nicht vermittelt. Ebenso müssen sich die künftigen Pächter verpflichten, die bisherige Nutzungsart und -intensität beizubehalten. Es dürfen keine Baulichkeiten oder Zäune errichtet oder nicht gebietsheimische Gehölze oder Hecken gepflanzt werden.
Wenn Sie ein Grundstück verpachten möchten oder Interesse an der Nutzung eines Obstgrundstückes haben, so setzen Sie sich mit Jochen Kübler (07551 949558-3) oder der Gemeindeverwaltung Sipplingen in Verbindung. Sie haben auch die Möglichkeit unter der Rubrik “Suche und Biete” auf der Internetseite www.sipplinger-steiluferlandschaft.de Ihr Grundstück zur Pacht anzubieten oder Ihr Interesse an der Nutzung eines Grundstückes zu bekunden. Es besteht allerdings keine Gewähr für die Vermittlung eines Obstgrundstückes oder eines Interessenten (Pächters) für eine bestimmte Fläche.
Bürgermeister Anselm Neher